B.A.U.M. INTERVENIERT ZUGUNSTEN DER ENERGIEWENDE
Genossenschaften wie die von B.A.U.M. entwickelten REEG sind ein geeignetes Instrument zur Förderung der Energiewende. B.A.U.M. setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Seit Oktober 2013 führt B.A.U.M. das vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderte Projekt „Regionale EnergieEffizienzGenossenschaften (REEG)" durch mit dem Ziel, die Chancen und die Funktionsfähigkeit des von Prof. Maximilian Gege entwickelten Zukunftsfonds-Modells unter Beweis zu stellen. In den Pilotkommunen Aachen, Norderstedt sowie Berchtesgadener Land entstehen im Rahmen des Projekts und unter Mitwirkung von B.A.U.M. Energieeffizienzgenossenschaften.
Genossenschaften sind zur Förderung der Energiewende eine sehr geeignete Rechtsform. Allerdings müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. In diesem Zusammenhang wendet sich B.A.U.M. immer wieder mit Vorschlägen und Hinweisen an die Bundesregierung.
So konnte der B.A.U.M.-Vorstand beispielsweise im Herbst 2014 mit einem Brief an den Chef des Bundeskanzleramts erreichen, dass der Referentenentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz vor Beschluss durch das Kabinett so abgeändert wurde, dass er keine nachteiligen Auswirkungen auf Energiegenossenschaften hat. Minister Altmaier persönlich bedankte sich handschriftlich beim B.A.U.M.-Vorsitzenden Prof. Dr. Maximilian Gege und bei B.A.U.M.-Vorstandsmitglied Martin Oldeland für die Intervention.
Ein weiteres Schreiben von B.A.U.M. nahm Bezug auf die „De-minimis"-Regelung der EU bei der Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand. Hier antwortete Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dass bei der derzeit gültigen Rechtslage leider keine Ausnahmen für Genossenschaften möglich seien. Doch der Vorschlag von B.A.U.M. werde aufgenommen: „Meine Mitarbeiter werden die beihilferechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Änderung mit der für die Beihilfenkontrolle zuständigen EU-Kommission erörtern", so Baake.
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