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EINSTELLUNG DER LED-FÖRDERUNG IST VERHEERENDES SIGNAL

In einem Brief an das BMWI und das BMUE äußerte sich B.A.U.M. besorgt über die Auswirkungen des Stopps der BAFA-Förderung für LED-Beleuchtung im Rahmen der Änderungen der Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand ab dem II. Quartal 2016. Staatssekretär Rainer Baake versicherte in seinem Antwortschreiben, die Wirkungen der Förderprogramme würden sorgfältig evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Die Beschlüsse der Weltklimakonferenz von Paris aus dem Dezember 2015 sowie die Energiewende in Deutschland und die Aktivitäten zum Klimaschutz orientieren sich an den so wichtigen zu erreichenden Klimaschutzzielen. Die Realisierung dieser politischen und gesellschaftlichen Ziele kann nur funktionieren, wenn dies mit geeigneten und ausreichenden Maßnahmen sowie Förderungen insbesondere auch im Bereich der Wirtschaft und hier gerade auch im Mittelstand umgesetzt wird.

"Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum mit dieser Streichung der Förderung der LED-Beleuchtung ein Bereich betroffen wird, der mit durchschnittlich 50-70 % Einsparung eine der höchsten CO2-Reduzierungspotenziale besitzt", schrieb der B.A.U.M.-Vorsitzende Prof. Dr. Maximilian Gege an die zuständigen Minister und Staatssekretäre. Die Erneuerung der Beleuchtung sei zudem ein erfolgreicher und wichtiger Türöffner in Betrieben für weitere Energieeffizienzmaßnahmen wie zum Beispiel im Bereich Druckluft, Pumpen etc.

In seinem Antwortschreiben sprach sich Staatssekretär Rainer Baake dafür aus, das gut eingeführte Programm für die Einführung hocheffizienter Querschnittstechnologien weiterhin mit attraktiven Förderanreizen auszugestalten, um die immer noch erheblichen Energieeinsparpotenziale in Industrie, Handel und Gewerbe zu heben. Eine Überschneidung verschiedener Förderansätze müsse jedoch vermeiden werden. "Wir haben uns daher entschlossen, alle Förderelemente, die speziell auf die Energieeffizienz von Gebäuden ausgerichtet sind (einschließlich LED), in einem gesonderten Programm ('KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren') zusammenzufassen", so Baake. Eigentümer gewerblich genutzter Gebäude hätten die Möglichkeit, für die Umstellung der Beleuchtung auf LED, für Heizungstechnik, Belüftung und andere gebäudebezogenen Effizienzmaßnahmen eine Förderung durch bundesverbilligte Kredite verbunden mit attraktiven Tilgungszuschüssen bei der KfW zu beantragen.

Staatssekretär Baake fuhr fort: "Selbstverständlich werden wir die Wirkung der Förderprogramme sorgfältig beobachten bzw. evaluieren lassen, um die Förderrichtlinien den aktuellen Bedürfnissen entsprechend anzupassen, wenn dies erforderlich werden sollte."





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