FORDERUNGEN ZUR VEREINFACHUNG NACHHALTIGER MOBILITÄT IM BETRIEB FINDEN GEHÖR
Im Dezember wurden vom Gesetzgeber zwei wichtige Erleichterungen zugunsten betrieblicher Mobilität beschlossen, die zum Jahresbeginn wirksam werden: Zuschüsse des Arbeitgebers zu ÖPNV-Dauerfahrkarten (JobTickets, FirmenTickets) bleiben künftig komplett steuerbefreit, also ohne Anrechnung als geldwerter Vorteil. Gleiches gilt auch für die kostenlose Bereitstellung von Fahrrädern (auch Pedelecs) seitens des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer auch zu Privatfahrten nutzen darf.
Beide neue Steuervorschriften erleichtern den Betrieben die Förderung der Nutzung von Bussen/Bahnen sowie des Fahrrads durch ihre Beschäftigten sehr. Zum 1.1.2019 werden zudem Elektromobile im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotor nur noch mit dem halben geldwerten Vorteil besteuert. In der Praxis kompliziert zu handhabende Steuerregelungen waren bisher ein großes Hemmnis bei der Förderung betrieblich nachhaltiger Mobilität.
Auf der Abschlusstagung des B.A.U.M.-Projekts Mobil.Pro.Fit. im September 2016 hatte B.A.U.M.-Vorstandsmitglied Dieter Brübach im Rahmen einer Replik auf die Rede der damaligen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks genau diese Hemmnisse angesprochen und eine Änderung der steuerrechtlichen Vorschriften angemahnt. Spontan hatte die Bundesumweltministerin damals zugesagt, sich dieser Forderungen anzunehmen und Abhilfe zu schaffen – und jetzt kommt endlich die Umsetzung.
B.A.U.M. begrüßt die Neuregelungen und somit Fortschritte sehr. Allerdings bleibt auf dem Weg zu einer echten Verkehrswende noch sehr viel zu tun. Insbesondere muss der Mobilitätssektor endlich einen deutlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten – aktuell liegen die Emissionen hier sogar über dem Niveau von 1990. B.A.U.M. wird sich daher weiterhin für eine nachhaltige Mobilität einsetzen.
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