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WAS MACHT EIN PRODUKT ZUM ELEKTRONIKPRODUKT?

Neben den klassischen Produkten der Elektro- und Elektronikhersteller enthält heute auch schon eine Vielzahl anderer Produkte elektronische Bauteile, die diese Produkte dann unter anderem aus umweltrechtlicher Sicht zu Elektro-/Elektronikgeräten machen können. Ein Trend, der sicher einerseits durch die fortschreitende Digitalisierung noch verstärkt wird, der aber andererseits auch durch die Formulierung oder das Inkrafttreten neuer gesetzlicher Bestimmungen geprägt wird.

Als ein Beispiel sei an dieser Stelle nur der im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) definierte sog. "offene Anwendungsbereich" genannt. Sicher werden sich einige noch an die Medienberichterstattung beim Inkrafttreten dieser Regelung im August 2018 erinnern, wo zum Beispiel der Fernsehsessel mit Fernbedienung oder die Freizeitjacke mit integriertem RFID-Chip "plötzlich" zu Elektrogeräten im rechtlichen Sinne geworden sind. Und das mit teilweise erheblichen Verpflichtungen für Hersteller, Vertreiber und Anwender. Dies ElektroG-Beispiel (weitere Infos dazu z.B. unter www.elektrog.de und www.stiftung-ear.de) ist nur eines aus einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die Elektro- und Elektronikprodukte betreffen und alle anderen Produkte mit elektronischen Bauteilen betreffen können.

Um bei dieser umfassenden, teilweise komplexen und recht dynamischen Thematik eines "Rechtskonformen Umweltmanagements" auf dem Laufenden zu sein, gibt es seit vielen Jahren beim Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) in Berlin den Industrie-Arbeitskreis "Rechtskonformes Umweltmanagement in der Elektronikindustrie", der sich unter anderem an verantwortliche Mitarbeiter in Umweltmanagement, Corporate Social Responsibility, Risikomanagement, Produktmanagement, Technischem Vertrieb, Einkauf und Supply Chain Management sowie an Juristen und Berater im Bereich des produktbezogenen Umweltschutzes wendet. Schwerpunkt ist hier sicher zunächst einmal die Elektro- und Elektronikindustrie, wobei die dort vorgestellten und diskutierten Themen, wie oben dargestellt, durchaus auch für Vertreter aus anderen Bereichen zunehmend von Interesse sein können.

Gerade ist der vorläufige Themenüberblick 2019 des Arbeitskreises veröffentlicht worden (www.ak-rku.de/arbeitskreistreffen), dessen erste Sitzung in diesem Jahr am 14. März in Berlin stattfinden wird. B.A.U.M. ist in diesem Arbeitskreis durch Michael Kaminski-Nissen, Mitglied des Gesamtvorstands, vertreten. Weitere allgemeine Informationen zu dem Arbeitskreis und den Teilnahmemöglichkeiten sind unter www.ak-rku.de verfügbar.





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