Stellungnahme zum Rahmenkonzept zur Einführung einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV)

04. June 2026 | Insights & Perspectives, Sustainable Finance & Reporting

BAUM e.V. begrüßt als Netzwerk nachhaltig wirtschaftender Unternehmen das von BMJV und BMF veröffentlichte gemeinsame Rahmenkonzept für die Einführung der neuen Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV). In einem Brief nimmt der Verband zu Details Stellung.

„Aus unserer Sicht stellt dieses Rahmenkonzept ausdrücklich einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen und verantwortungsorientierten Unternehmenslandschaft in Deutschland dar“, schreibt die stellvertretende BAUM-Vorsitzende Ellen Weiland in der Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministeriums der Finanzen (BMF). „Die neue Rechtsform bietet das Potenzial, langfristiges Unternehmertum, nachhaltige Wertschöpfung sowie die generationenübergreifende Sicherung unternehmerischer Verantwortung institutionell zu stärken.“

Wichtige Option gerade für den Mittelstand

Gerade für mittelständische Unternehmen, werteorientierte Familienunternehmen sowie sozial-ökologisch ausgerichtete Betriebe könne die GmgV eine wichtige zusätzliche Option darstellen, heißt es in der Stellungnahme. Die vorgesehene Vermögensbindung fördere langfristige Investitionen, unternehmerische Resilienz und eine stärkere Orientierung am Unternehmenszweck statt an kurzfristigen Renditeinteressen. Damit könne die Rechtsform einen wichtigen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft leisten. Gegenüber einer starren, auf Ewigkeit angelegten Stiftung mit unabänderlichem Stiftungszweck biete die GmgV mehr Flexibilität in der inhaltlichen Ausrichtung und Weiterentwicklung.

BAUM begrüßt insbesondere die im Rahmenkonzept vorgesehene eigenständige Rechtsform, die unabänderliche Vermögensbindung sowie die mitgliedschaftliche Struktur der GmgV. „Diese Elemente schaffen Vertrauen“, schreibt Weiland, „stärken die Kontinuität verantwortungsvollen Unternehmertums und fördern die langfristige Bindung von Unternehmen an nachhaltige Ziele und regionale Wertschöpfung.“

Diskussions- und Anpassungsbedarf

Gleichzeitig sieht BAUM in mehreren Punkten weiteren Diskussions- und Anpassungsbedarf, damit die neue Rechtsform in der Praxis ihre volle Wirkung entfalten kann. Entscheidend sei, dass die GmgV sowohl rechtssicher als auch praxistauglich ausgestaltet werde und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen realistischen Zugang eröffne.

Die Stellungnahme ordnet die zentralen Inhalte des Rahmenkonzepts aus Sicht nachhaltiger und verantwortungsorientierter Unternehmen ein. Im zweiten Abschnitt werden Aspekte benannt, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkretisiert oder angepasst werden sollten, um die Attraktivität und Wirksamkeit der neuen Rechtsform nachhaltig zu stärken.

Nein zur Erbersatzsteuer

Kritisch sieht BAUM die Einführung einer Erbersatzsteuer im Zusammenhang mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen kritisch. Eine zusätzliche steuerliche Belastung könnte die Attraktivität der neuen Rechtsform erheblich beeinträchtigen und insbesondere mittelständische sowie langfristig orientierte Unternehmen davon abhalten, sich für die GmgV zu entscheiden. Warum sich BAUM dafür ausspricht, auf die Einführung einer Erbersatzsteuer für die GmgV zu verzichten, ist in der Stellungnahme detailliert dargelegt.

Stellungnahme als PDF

Gerade für mittelständische Unternehmen könnte die GmgV eine wichtige zusätzliche Option darstellen.
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