BREITERE BETEILIGUNG AN DISKUSSIONEN UM NACHHALTIGES WIRTSCHAFTEN UND BERICHTSSTANDARDS ERFORDERLICH
16 Organisationen, darunter BAUM, haben in einem offenen Brief an Bundesjustizminister Buschmann Reformen des HGB §342q gefordert, um Interessenkonflikten im Standardsetzungsprozess für Nachhaltigkeitsberichterstattung entgegenzuwirken.
Der Brief nennt 4 konkrete Verbesserungsvorschläge zur breiten gesellschaftlichen Beteiligung und guter Governance für die Positionierung der Bundesregierung:
- Die technische Arbeit eines Standardsetzers muss unabhängig und frei von Interessenskonflikten durchgeführt werden können. Ein vertrauenswürdiger Standardsetzer wird durch öffentliche Finanzierung mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet, um mögliche Interessenskonflikte auszuschließen. Mitglieder und Gremien spiegeln die Vielfalt der Interessengruppen der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestmöglich wider.
- Der Standardsetzer geht in einem breiten Multi-Stakeholder-Prozess proaktiv auf relevante Interessengruppen wie Umweltverbände, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen oder Verbraucherschutzorganisationen zu, die Erfahrung und Fachwissen aus erster Hand mit der Materie haben. Interessengruppen, die nicht angemessen vertreten sind, wird aktiv und niedrigschwellig Beteiligung ermöglicht. Zudem werden Stakeholder in Konsultationsprozesse und Entscheidungsfindungen einbezogen.
- Die Anforderungen nach Transparenz werden vorgelebt, Informationen verfügbar gemacht und verständlich dargestellt. Relevante Informationen über die eigene Rolle in der Entwicklung von Standards, Entscheidungsfindungsprozessen sowie der Verwaltung der Organisation sind frei und öffentlich zugänglich.
- Durch strukturelle Einbindung verschiedener Organisationen die Expertise zu spezifischen Nachhaltigkeitsthemen vorweisen können wird sichergestellt, dass benötigte Kompetenzen verfügbar sind.
Germanwatch und Naturschutzbund Deutschland haben am 17.4.2024 ein bei der Rechtsanwaltskanzlei Günther sowie bei simanovski – Kanzlei für faires Wirtschaften in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten veröffentlicht. Demzufolge fehlt dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der aktuellen rechtlichen Regelung sowohl zum Erlass von Empfehlungen, wie zur Anwendung dahingehender Vorschriften, als auch zur Vertretung der Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien eine eindeutige Rechtsgrundlage.
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