LICHTBLICK MONOPOLANALYSE: FEHLENDE DURCHLEITUNG VERHINDERT FAIREN WETTBEWERB IM FAHRSTROMMARKT
Obwohl der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur weiter voranschreitet, dominieren weiterhin lokale Anbieter den regionalen Ladesäulenmarkt. Das zeigt die fünfte Monopolanalyse des BAUM-Mitglieds LichtBlick. Im Schnitt beträgt der jeweilige Marktanteil 74 Prozent. Im Vergleich zur letzten Analyse stagniert die Entwicklung im Wesentlichen. In Wiesbaden (von 90 auf 94 Prozent), Hannover (von 91 auf 93 Prozent) und Köln (von 68 auf 72 Prozent) können die lokalen Monopolisten ihre Anteile im Vergleich zum Vorjahr sogar weiter ausbauen.
"Noch immer können sich lokale Monopolisten hohe Marktanteile in ihrer Region sichern. Zudem wird systematisch verhindert, dass auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt Wettbewerb entsteht. Das zeigt sich auch an den überhöhten Preisen beim Laden an öffentlichen Säulen für E-Mobilist:innen", sagt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Bei der Ladesäule handelt es sich um ein sogenanntes
natürliches Monopol. Die Errichtung von Ladepunkten durch verschiedene CPO in
unmittelbarer räumlicher Nähe ist aufgrund der hohen Hardwarekosten
wirtschaftlich nicht sinnvoll. Bereits seit Jahren haben sich daher in den
lokalen Märkten jeweils einzelne Anbieter im Markt durchgesetzt, wie die
Monopolanalyse zeigt. Diese Monopolisten sind in der Regel die jeweiligen
lokalen Energieversorger, die mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber
konzernrechtlich verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber sind. Neue oder
kleinere Anbieter kommen hier kaum oder gar nicht zum Zuge.
Die lokalen Monopolisten diktieren die Ladepreise für
Drittanbieter und E-Mobilist:innen und geben die Bedingungen an den Ladepunkten
vor. Aufgrund des fehlenden Wettbewerbs können sie überhöhte Preise fürs Laden
unterwegs durchsetzen. Außerdem diskriminieren sie Drittanbieter, indem sie bis
zu 88 Prozent höhere Entgelte für die Nutzung der Ladepunkte von ihnen
verlangen als von ihren eigenen Kund:innen.
Eine Ausnahme bildet hier der führende Ladesäulenbetreiber
in Hamburg, der allen Wettbewerbern einen diskriminierungsfreien Zugang zur
Ladeinfrastruktur bietet. Somit entsteht keine Preisdiskriminierung gegenüber
neuen oder kleineren Wettbewerbern.
Drittanbieter müssen auf das Roaming-Modell zurückgreifen,
um eigenen Kund:innen einen Fahrstromtarif für das Laden unterwegs anbieten zu
können. Allerdings beinhaltet dieses Modell neben dem Preis für den
Fahrstromtarif des Roaming-Partners auch ein zusätzliches (Roaming-)Entgelt.
Dadurch ist das Modell für solche Anbieter unwirtschaftlich und sorgt weiter
dafür, dass kein Wettbewerb auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt entsteht. Die
Folge: Drittanbieter werden langfristig aus dem Markt gedrängt.
"Auch in Zukunft wird sich kein Wettbewerb bei der
Errichtung und dem Betrieb von öffentlichen Ladesäulen einstellen. Die Preise
an den öffentlichen Ladepunkten könnten langfristig hoch bleiben. Die
Verkehrswende verlangt aber nach bezahlbaren Ladetarifen. Daher muss der
Wettbewerb auf dem nachgelagerten Ladestrommarkt geschaffen werden. Dadurch
können lokale Monopolisten den Fahrstrompreis nicht mehr vorgeben, der Preis
bildet sich über den Markt. Im Lkw-Sektor wurde dies mit dem
Durchleitungsmodell bereits eingeführt", teilt Adam weiter mit.
Mit dem Modell erhält jeder Energieversorger das Recht auf
Durchleitung seines Stroms an den Ladesäulen. Im Gegenzug erhält der Betreiber
ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule, das
ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglicht.
Damit bestimmt nicht mehr der lokale Monopolist faktisch die Preise, sondern
der Markt. Überhöhte Kosten sind im Wettbewerb nicht durchsetzbar. Die
Ladeinfrastruktur wird über die Nutzungsentgelte (mit-)finanziert und so
unabhängig von staatlicher Förderung.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Autobahn
GmbH des Bundes und die Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur haben beim
Ausschreibungskonzept für rund 130 unbewirtschaftete (E-)Lkw-Rastanlagen das
Durchleitungsmodell zur Voraussetzung gemacht. Die Politik beschäftigt sich
derzeit mit dem Modell auch für den Pkw-Sektor: Die niedersächsische
Landesregierung hat Anfang Dezember eine Bundesratsinitiative für eine
verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Fahrstrom eingereicht, die
insbesondere die Einführung des Durchleitungsmodells prüfen soll. Die
Initiative wurde inzwischen federführend an den Wirtschaftsausschuss
weitergereicht.
Die technische Umsetzung des Modells an Ladesäulen ist
bereits möglich. So wurde das Durchleitungsmodell von der LichtBlick eMobility
GmbH und decarbon1ze bereits in den Regelbetrieb überführt.
Datengrundlage für die Monopolanalyse ist das
Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur mit Stand vom 1. September 2024. Für
die Auswertung wurden ausschließlich gebührenpflichtige Normallladesäulen
berücksichtigt, die für alle Fahrstromkund:innen zugänglich sind.
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