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BUNDESREGIERUNG VERPASST RIESEN-CHANCE ZU KOHÄRENTER POLITIKGESTALTUNG

Beim Kompromiss der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz ist der Anspruch zu niedrig, um echte Nachhaltigkeits-Wirkung zu erzeugen. Eine vertane Chance, meint die B.A.U.M.-Vorsitzende Yvonne Zwick.

Ein großer Tag für die Nachhaltigkeit. Die Bundesregierung fasst einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz – und vertut dabei eine Riesen-Chance, ein deutlich positives Zeichen für nachhaltiges Wirtschaften zu setzen. Ab 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden bei unmittelbaren Zulieferern auf Einhaltung der Menschenrechte achten. Man muss leider feststellen, dass der Anspruch zu niedrig ist, um echte Wirkung erzeugen zu können. Zulieferer der ersten Wertschöpfungsstufe (Tier 1) sind leider weit weg von der eigentlichen Rohstoffextraktion, von Menschenrechtsverletzungen und selbst von den meisten energieintensiven Prozessen. Es ist also klar: Wer die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllt, wird das grüne Gewissen im Einkauf beruhigen, trägt aber nicht zur Zielerreichung der Agenda 2030 bei, die mit den globalen Nachhaltigkeitszielen formuliert sind. Die Aussicht steht auf eine Tick-box-Übung auf niedrigstmöglichem Niveau, um gerade so den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Das ist im Superwahljahr eine Enttäuschung in Sachen nachhaltiger Wirtschaftspolitik und ambitionierter Nachhaltigkeitspolitik.

Keine kohärente Verknüpfung mit bestehenden Instrumenten

Fantastisch auch: es wird wieder eine neue Größenklasse angesprochener Unternehmen eingeführt, für die diese Verpflichtung gelten soll. Es ist eine Chance vertan, diese Gesetzesinitiative kohärent mit z.B. der Berichtspflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, der so genannten CSR-Berichtspflicht, und zu den Empfehlungen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu gestalten. Darin sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden angesprochen. Die Schonfrist ist zu lang angesichts der deutlichen Untererfüllung der freiwilligen Umsetzung der im NAP formulierten Erwartungen. Sowohl in der seit 2017 geltenden Berichtspflicht als auch im NAP wird Transparenz über menschenrechtliche Belange und Risiken verlangt. Würde man das Lieferkettengesetz darauf aufsetzen, würde das freiwillige, pragmatische und damit für Unternehmen attraktive Instrument des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zur praktischen Brücke, in dem der Nachhaltigkeitsrat sowohl die Berichtspflicht als auch den NAP integriert hat. Dieses im Multistakeholderdialog mit öffentlichen Mitteln entwickelte Instrument „Made in Germany" könnte ganz konkret das Anliegen der EU-Kommission unterstützen, den Binnenmarkt im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Und zwar mit einem positiven Ansatz.

Gemeinsame europäische Informationsbasis nötig

Momentan geht die Linie der EU-Kommission in die Richtung, bei schweren Menschenrechtsverstößen Importverbote auszusprechen. Ein strafendes Signal für die Verletzung universeller Menschenrechte. Wie könnte das positiv formuliert wirken? Als positive Anforderung für globales Lieferkettenmanagement aufgefasst würde das Lieferkettengesetz zur Chance, europäische Werte als Einladung an die Welt auszusprechen, den Transformationspfad der Agenda 2030 zu beschreiten. Alles, was wir dafür bräuchten, wäre eine gemeinsame europäische Informationsbasis, die Zertifizierungen und bestehende Praxis einbezieht. Wir brauchen einen gemeinsamen Vergleichsrahmen. Den gibt es: kostenfrei für alle Anwender auf Seiten der Unternehmen und die Nutzer der Informationen. Seien es betriebliches Qualitätsmanagement und Einkauf oder auch Aufsicht, Regulatoren und Geschäftspartner.

Kickstart für Nachhaltigkeit sieht anders aus

Nachhaltige Beschaffung scheitert allzu oft an den fehlenden Informationen. Sie zur Verfügung zu stellen, dazu müssen insbesondere die motiviert werden, die noch nicht über das Wissen und das Know-how verfügen, wie man den Einstieg schafft. Ich bin skeptisch, dass das durch ein Gesetz allein begünstigt wird, noch dazu, wenn es so wenig zukunftsweisend ist. Mein Eindruck ist, dass die betriebliche Praxis teilweise schon dem, was die Bundesregierung nun vorhat, weit voraus ist. Damit verstärkt sich der aufschiebende Charakter. Ein Kickstart für Nachhaltigkeit sieht anders aus. Um Aufbruchstimmung für Nachhaltigkeit zu erzeugen, braucht es mehr politischen Willen und Kreativität, einen anregenden Smart Mix von Maßnahmen zu denken. Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen aus Deutschland, Europa und weltweit würden es danken.





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