NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG: WICHTIGE SCHRITTE AUF EU-EBENE
Mit dem Richtlinienvorschlag für die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) macht die EU-Kommission viele wichtige nächste Schritte, schreibt die BAUM-Vorsitzende Yvonne Zwick in einer ersten Einordnung des am 21.4.2021 veröffentlichten Papiers.
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, so Yvonne Zwick, geht vom Verständnis, Nachhaltigkeitsinformationen seien nicht-finanzieller Natur, hin zu
- einem erweiterten Anwendungsbereich,
- einer eindeutigen Klärung, dass das Verständnis der doppelten Materialität im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses richtig ist,
- der Anforderung, dass Berichtsinhalte mittels Prüfung durch Dritte ein höheres Maß an Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit erreichen.
Das Fazit ihrer Einordnung: "Die Wirtschaft und die Finanzwirtschaft haben nun die Chance, selbst anspruchsvolle und materielle Maßgaben zu formulieren und den Markt zu entwickeln. Sie sollten das […] auf Basis wissenschaftsbasierter Zielsetzungen und davon abgeleiteter Schwellenwerte tun. Die Hebel für die grundlegende Veränderung hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft sind nachhaltige Beschaffung, Kreditvergabe und Investitionen. Wichtige Voraussetzung wäre, für Nachhaltigkeitskriterien eine öffentliche, allgemein zugängliche Infrastruktur zu schaffen, die keinem privatwirtschaftlichen Geschäftsmodell unterliegt, sondern geeignet ist, die Informationsinteressen der Stakeholder zu organisieren […]."
Vorbild hierfür kann der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sein, der im Multistakeholderverfahren entwickelt wurde, allgemein zugänglich ist und ein Instrument, das den Einstieg erleichtert und die Abweichung in Exzellenz sichtbar und vergleichbar macht.
BAUM setzt sich gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren dafür ein, dass in diesem Prozess überzeugende Ansätze wie der DNK in Betracht gezogen werden, sowie dafür, dass belastbare und mit Wirkungsmessung belegbare wesentliche Berichterstattung Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschafft. In diesem Zusammenhang hat BAUM gemeinsam mit dem Umweltgutachterausschuss (UGA) das Bundesumweltministeriums einen Brief an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Vize-Präsident Timmermanns gerichtet.
Zum weiteren Lesen:
- Kommentar von Yvonne Zwick zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vom 21.04.2021
- EU-Richtlinienvorschlag Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Fragen & Antworten der EU-Kommission zum Richtlinienvorschlag (auf Deutsch)
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