MITGLIED WERDEN
NEWSLETTER ABONNIEREN

ANPASSUNG DES KLIMASCHUTZGESETZES

B.A.U.M. begrüßte den Vorstoß der Bundesregierung, die aus dem BVerfG-Urteil hervorgehende notwendige Anpassung des Klimaschutzgesetzes umgehend anzugehen und gab im Rahmen einer Verbändebeteiligung eine Stellungnahme ab.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit übermittelte am 10. Mai 2021 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes mit der Bitte um Stellungnahme im Rahmen einer Verbändebeteiligung. B.A.U.M. sandte seine Stellungnahme am 11. Mai fristgerecht ein.

In der dann am 12. Mai im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes blieben wesentliche Kritikpunkte, die das Bundesverfassungsgericht zwei Wochen zuvor angemahnt hatte, unbearbeitet. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln, informiert das BMU online. Wie die konkreten Minderungsziele für die 30er Jahre branchenbezogen aufgeteilt werden, würde im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.





Datenschutz | Impressum