Ein Gender Pay Gap, also die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen, besteht in den meisten Unternehmen. Bereits seit 2017 soll dem das Entgelttransparenzgesetz entgegenwirken. Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie werden die Anforderungen an Unternehmen zu Entgelttransparenz weiter verschärft. Es werden neue Informationsrechte von Bewerber:innen und erweiterte Auskunftsrechte für Mitarbeitende eingeführt. Dies erfordert von Unternehmen ihre Entgeltstruktur zu erfassen und ggfs. anzupassen.
Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Genossenschaften.
