MITGLIED WERDEN
NEWSLETTER ABONNIEREN

WERDEN SIE FIT4ESRS

Im Januar startet ein achtteiliges Fachforum, das Unternehmen praxisnahes Wissen und Methoden vermittelt, um nach den Anforderungen des European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E1 zu Klimaschutz und Klimawandel zu berichten. Anja Aschenbrenner und Veronika Wagner von BAUM Consult erklären im Interview, worum es geht.

CSRD, ESRS E1, EU-Taxonomie – was bedeutet das alles und wie hängt das zusammen?

Anja Aschenbrenner: Die genannten Begriffe CSRD, ESRS, EU-Taxonomie und E1 sind Teil verschiedener Initiativen und Regelwerke im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -regulierung in der Europäischen Union.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen regelt. Mit der CSRD sind auf EU Ebene detailliertere Berichterstattungspflichten eingeführt, welche die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern sollen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die konkreten Berichterstattungsstandards und geben vor, wie die Berichterstattung für Compliance nach der CSRD im Detail aussehen soll. Einer der Berichtstandards ist der ESRS E1, der sogenannte Klimastandard. Der ESRS E1 bezieht sich konkret auf die Themen Klimaschutz, Klimawandel und Energie und legt fest, wie Unternehmen über klimabezogene Themen berichten sollen.

Die EU-Taxonomie wiederum ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen müssen künftig ebenfalls zur EU-Taxonomie berichten.

Der ESRS E1 und die EU-Taxonomie sind komplementäre Instrumente, die gemeinsam einen umfassenden Rahmen für die klimabezogene Berichterstattung und Klassifizierung nachhaltiger Aktivitäten bieten. Beispielsweise sind nach ESRS E1 signifikante CapEx- und OpEx-Beträge für den Klimaschutz und den Klimawandel offenzulegen, welche wiederum aus den CapEx- und OpEx-Beiträgen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung gespeist werden. Ebenfalls ist für die EU-Taxonomie gleichwohl wie für ESRS E1 eine Klimarisikoanalyse durchzuführen. Kurzum, in den Klimabericht nach ESRS E1 fließen Inhalte aus der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie ein.

Was ist das wirklich Neue an den ESRS?

Veronika Wagner: Die ESRS etablieren erstmals ein einheitliches und verpflichtendes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU, was eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz der Nachhaltigkeitsleistung zwischen Unternehmen ermöglicht. Was für die einen als "too much" erscheint, ist für andere eine Steilvorlage zur Entwicklung resilienter Geschäftsmodelle: über 1.000 Datenpunkten verteilt auf 82 Angabepflichten, was eine bisher unerreichte Tiefe und Breite der nicht-finanziellen Berichterstattung erfordert. Die Berichtserstattung soll dabei kein Selbstzweck bleiben, sondern Unternehmen dazu anhalten, ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern und ihr Nachhaltigkeitsmanagement weiterzuentwickeln – hier liegt der starke Fokus auf der tatsächlichen Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien. Und das ist die echte Chance der ESRS: Hebel zu identifizieren, um einen positiven Impact zu bewirken.

Zu welchen Inhalten ist denn gemäß ESRS E1 zu berichten?

Wagner: Gemäß ESRS E1 müssen Unternehmen zu einer Reihe von klimabezogenen Inhalten berichten. Ausgangpunkt für die Berichterstattung sind die Angaben zum Energieverbrauch und Energiemix sowie zu den Treibhausgasemissionen in den Scopes 1, 2 und 3. Aufbauend darauf müssen Unternehmen ihre Ziele zur Klimawandelminderung und -anpassung transparent machen. Weiterhin sind die Richtlinien und Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel offenzulegen, ebenso wie konkrete Maßnahmen und Ressourcen zur Umsetzung der Klimastrategien. Der Übergangsplan für den Klimaschutz, eingebettet in die Governance, fasst die definierten Ziele und Maßnahmen des Unternehmens zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zusammen. Darüber hinaus sind Angaben zu Treibhausgasentfernung (Removals) und genutzten CO2-Gutschirften erforderlich. Die interne CO2-Bepreisung aber auch finanzielle Anreizsysteme sind ebenfalls Berichtsthemen. Das Klimarisikomanagement befasst sich dezidiert mit den Klimarisiken und -chancen inkl. den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen. Aus dem Klimarisikomanagement erhalten Unternehmen Input für die zu definierenden Richtlinien und Maßnahmen zur Eindämmung und die Anpassung des Klimawandels sowie Kontext für die Definition der Zielsetzungen. Insgesamt zielt ESRS E1 darauf ab, ein umfassendes Bild der Klimastrategie, -maßnahmen und -auswirkungen eines Unternehmens zu vermitteln und dabei sowohl die Bemühungen zur Minderung des Klimawandels als auch zur Anpassung an dessen Folgen abzudecken.

Wie können Unternehmen, die bereits zu Nachhaltigkeit berichten, bestehende Prozesse für die Berichterstattung nach ESRS E 1 nutzen?

Aschenbrenner: Das ist eine wichtige Frage. Viele Unternehmen verfügen über CO2-Bilanzierungen – auf Unternehmens- oder Produktebene –, die nach den GHG-Protocol Standards berechnet wurden, oder sind in Initiativen wie SBTi und CDP gelistet. Auch zu Managementsystemen gibt es Schnittmengen. Bei EMAS wird im Rahmen der Umwelterklärung beispielweise zu Klimathemen berichtet. Es gilt Parallelprozesse unbedingt zu vermeiden und die Verantwortlichkeiten gut zu klären.

Für wen ist die neue Veranstaltungsreihe von BAUM e.V. und BAUM Consult interessant?

Aschenbrenner: Für alle Unternehmen, denn das Thema Klima aus dem E1 wird für kaum ein Unternehmen in der Wesentlichkeitsanalyse auszuschließen sein. Das zeigen vergleichende Analysen von veröffentlichten Berichten. Ebenso erwarten wir dies in den kommenden Berichten, die im April 2025 veröffentlicht werden.

Welches Vorwissen und welche Erfahrungen sollten die Teilnehmenden mitbringen?

Aschenbrenner: Es wird nicht zwingend Vorwissen gebraucht. Wir zeigen die Anforderungen und Inhalte des Standards von vorn bis hinten auf. Erste Erfahrungen mit Klimabilanzen sind von Vorteil. Und Unternehmen sollten auch die Möglichkeit nutzen, zwei Personen mitzubringen. Das führt zu mehr Wissensaufbau in der Organisation und die Verantwortlichen können ihre Fragen direkt stellen und sich vernetzen.

Welchen Benefit können Unternehmen aus der Teilnahme ziehen?

Wagner: Wissen zum Thema und zum Prozess, Klarheit über die Anforderungen, Excel basiertes Reporting-Template zu ESRS E1, Good Practice und Zugang zum Netzwerk, Fachwissen von Expert:innen – auch über den Tellerrand hinaus. Wir nehmen uns auch Zeit für die Behandlung individueller Fragestellungen aus dem Teilnehmendenkreis und es wird eine digitale Austauschplattform für Peer Learning geben. Das Forum arbeitet sehr offen und vertrauensvoll.



Zum Fachforum Fit4ESRS E1 können Sie sich über die digitale Plattform von BAUM anmelden.





Datenschutz | Impressum