ORIENTIERUNGSHILFE ZUM EU-OMNIBUS-VERFAHREN
In der aktuellen Debatte geht es im Rahmen des Omnibus-Vorschlags vor allem um Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch verzögerte Einführungsfristen, höhere Schwellenwerte für CSRD und CSDDD und eine Stärkung freiwilliger Berichterstattung. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte KMU soll auf 2028 verschoben werden, viele kleinere Unternehmen könnten ganz aus der CSRD fallen. Gleichzeitig bleiben indirekte Berichtspflichten über die Lieferkette bestehen.
In unserer Orientierungshilfe finden Sie einige gute Gründe, warum Unternehmen sich weiterhin proaktiv mit ihren Nachhaltigkeitsleistungen positionieren sollten.
ESRS sind auch weiterhin gesetzt:
- Verankerung in der CSRD – dem geltenden EU-Recht
- ESRS = offizieller EU-Standard
- VSME – Voluntary Standard for Small and Medium-sized Enterprises
- Omnibus-Vorschlag ist ein politischer Vorschlag in Diskussion
- Marktdruck bleibt aufrecht
- strategischer Ausblick der EU bleibt klar
Kurz gesagt: Auch wenn politisch über Details gestritten wird, ist der Zug Richtung verpflichtende und einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung längst losgerollt. Die ESRS sind das zentrale Werkzeug dafür. Unternehmen, die Berichtsprozesse aufbauen, verschaffen sich Wissen, Struktur und Zukunftssicherheit. Denn tatsächliche Verbesserungen im Nachhaltigkeitsmanagement stellen sich erst über mehrere Berichtsjahre ein. Organisationales Lernen und substanzielle Verbesserungen von Nachhaltigkeitsleistungen brauchen vor allem eins: Zeit.
Tipp: Die achtteiligeSchulungsreihe "Fit4ESRS E1: Der Klimastandard | Wissen, Methodik, Umsetzung" von BAUM & BAUM Consult startet trotz laufendem Omnibus-Verfahren am 4. April 2025. Die Reihe bereitet Sie optimal auf die Anforderungen nach ESRS vor.
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