Entwickelt für
Mitarbeitende und Führungskräfte aus den Bereichen:
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Geschäftsführung und Vorstände
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Nachhaltigkeitsmanagement
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Marketing/Kommunikation
Das ist Ihr Nutzen
„Ökologisch“, „grün“, „klimaneutral“: Unternehmen werben zunehmend mit umweltbezogenen Aussagen. Gerichte haben bereits in den vergangenen Jahren die Anforderungen an solche Werbung deutlich verschärft.
Was bislang vor allem aus unbestimmten Rechtsbegriffen und Rechtsprechung abgeleitet wurde, erhält nun eine konkrete gesetzliche Grundlage:
Ab dem 27.09.2026 (!) gelten in Deutschland neue Pflichten durch die Umsetzung der EU‑Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers Directive“, EmpCo).
Ab diesem Zeitpunkt sind unter anderem allgemeine Umweltaussagen untersagt, und für Nachhaltigkeitssiegel und -labels gelten deutlich strengere Anforderungen.
Sie erhalten von uns einen strukturierten Überblick, welche Aussagen künftig unzulässig sind, wo akuter Anpassungsbedarf besteht und wie Sie Produkte, Marketing und Kommunikation rechtssicher ausrichten, bevor Abmahn- und Reputationsrisiken entstehen.
Diese Inhalte erwarten Sie
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Einführung in die gesetzlichen Regelungen
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Klärung der BetroffenheitenÜ
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Überblick über die Ge- und Verbote
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Worauf Sie in den nächsten Monaten Prioritäten setzen sollten
Das sollten Sie noch wissen
Ihre Referentin für diese Veranstaltung ist:
Dr. Ulrike Jürschik, Syndikusrechtsanwältin, Genoverband e. V.
