UMSETZUNG DER CSRD IN NATIONALES RECHT
In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministerium zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht wirbt B.A.U.M. um die Einbindung von Umweltgutachter:innen und lizenzierten Nachhaltigkeitsprüfer:innen sowie um die Begleitung der Ausweitung der EU-Berichtspflichten durch einen Multistakeholderdialog.
B.A.U.M. hatte Gelegenheit, gegenüber dem Bundesjustizministerium zum "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen" Stellung zu nehmen.
Das Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften begrüßt die engagierte Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Verbindung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in nationales Recht. "Die 1:1-Umsetzung der CSRD in nationales Gesetz ist nachvollziehbar", schreibt die B.A.U.M.-Vorsitzende Yvonne Zwick in dem Brief, der auch von Klara Marquart, Sprecherin des Beirats Unternehmern, und Prof. Dr. Jochen Pampel, Sprecher des Kuratoriums Wissenschaft, unterzeichnet wurde.
B.A.U.M. macht in seiner Stellungnahme jedoch konkrete Ergänzungsvorschläge:
- "Wir bitten darum, dass auch Umweltgutachter:innen und lizenzierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen in die Prüfung einbezogen sowie validierte Daten, die aus der Anwendung von Industriestandards sowie DIN/ISO-Normen resultieren, anerkannt werden."
- "Es gibt gute Erfahrungen in der kooperativen Prüfung. Wirtschaftsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen unterliegen gleichermaßen der berufsständischen Haftung, was ein wesentliches Kriterium für die Aufsicht ist. Arbeiten sie komplementär zusammen, ist das eine aktive Anerkennung guter Nachhaltigkeits- und Prozessmanagementpraxis, die im Ergebnis zu einer höheren Qualität der Prüfung und niedrigeren Kosten im Zusammenhang mit der Prüfpflicht der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht führen wird."
- "Wir werben dafür, dass die Bundesregierung die Ausweitung der EU-Berichtspflichten durch aktive Kommunikation und einen Multistakeholderdialog begleitet, der Unternehmen selbst Gehör verschafft."
Wir verweisen in diesem Kontext auch auf eine Studie von EMAS von August 2023 sowie unser gemeinsames Dialogforum CSRD von Oktober 2023.
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