MITGLIED WERDEN
NEWSLETTER ABONNIEREN

MITGLIEDERVERSAMMLUNG BESCHLOSS SATZUNGSÄNDERUNGEN

Am 21. November tagte die jährliche Mitgliederversammlung von BAUM. Auf der Tagesordnung standen auch Satzungsänderungen, die u.a. den Namen des Verbands, den Wertebezug von BAUM sowie die Vertretung juristischer Personen in der ordentlichen Mitgliedschaft betreffen.

Mit dem neuen Corporate Design verzichtet BAUM auf die Punkte im Namen. Die Mitgliederversammlung beschloss, hier den Wünschen der Mitglieder sowie den Empfehlungen der Markenexpert:innen zu folgen und das Akronym BAUM künftig ohne Punkte zu schreiben. In der Satzung wurde der Vereinsname daher offiziell so festgelegt: "Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (BAUM) e.V."

Demokratie, Freiheit, Vielfalt

Seit langem führt BAUM auch Bildungsprojekte durch und hat zahlreiche Auszeichnungen im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) erhalten – zuletzt für das erfolgreiche Projekt SDG-Scouts®. Die Mitgliederversammlung beschloss, die Bildungsarbeit explizit in den Vereinszweck aufzunehmen. Der entsprechende Passus lautet nun: "Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur- und Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, sowie des öffentlichen Gesundheitswesens sowie Bildungsarbeit zu diesen Themen."

Außerdem beschloss die Mitgliederversammlung, die Satzung um einen Passus zu ergänzen, der sich gegen rechtsextreme Tendenzen wendet und ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz, Freiheit und Vielfalt festschreibt.

Juristische Personen als ordentliche Mitglieder

Die Aufnahme juristischer Personen als ordentliches Mitglied war zwar laut Satzung bisher schon möglich, aber bis vor Kurzem keine geübte Praxis. Entsprechend gab es keinen Passus zur Vertretung dieser juristischen Person. Die Satzung wurde daher folgendermaßen ergänzt: "Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechtes. Juristische Personen können sich bei der Wahrnehmung ihrer Mitgliedschaftsrechte durch einen ihrer organschaftlichen Vertreter oder durch eine andere Person durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Vollmacht in Textform vertreten lassen." Die Vertretungsregelung bezieht sich auch auf den Gesamtvorstand.

Die beschlossenen Satzungsänderungen werden nach Eintragung ins Vereinsregister wirksam.





Datenschutz | Impressum