VDI-RICHTLINIE ZU BETRIEBLICHEM MOBILITÄTSMANAGEMENT
Das betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) gewinnt für Unternehmen an Bedeutung. Verstärkt wird dieser Trend durch die Bilanzierungspflicht von Treibhausgas-Emissionen für immer mehr Bereiche. Eine neue VDI-Richtlinie kann insbesondere für die erstmalige Implementierung eines BMM-Prozesses unterstützend wirken, indem sie detailliert Prozessschritte zur Umsetzung aufzeigt.
Die Bilanzierungspflicht kann Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vor Herausforderungen stellen, ist aber notwendig, um Klimaschutzziele zu setzen, zu erreichen und den eigenen Beitrag zum Klimawandel zu minimieren. Dabei ist zu beachten, dass das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, nicht nur auf die eigenen Emissionen beschränkt ist, sondern dass auch die Emissionen von Zulieferern oder Beschäftigten berücksichtigt werden müssen. Durch ein effizientes BMM können sowohl Emissionen des eigenen Fuhrparks reduziert als auch die Beschäftigten dazu angehalten werden, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Jüngst erscheinen ist nun die Richtlinie VDI-MT 5110 Blatt 2 – Betriebliches Mobilitätsmanagement – Prozessschritte und Umsetzung, die beim VDI bestellt und auch kommentiert werden kann. Teil 1 der Richtlinie 5110, der vor allem Qualitätsanforderungen an mit BMM betraute Personen in und außerhalb der Betriebe thematisiert, ist schon vor einigen Jahren erschienen. Die neue Richtlinie Teil 2 kann insbesondere für die erstmalige Implementierung eines BMM-Prozesses unterstützend wirken, indem sie detailliert Prozessschritte zur Umsetzung aufzeigt. An beiden Richtlinien hat der stellvertretende BAUM-Vorsitzende Dieter Brübach mitgewirkt.
BAUM bietet Unternehmen vielfältige Unterstützung bei der Umsetzung einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität. Für kurze Zeit sind z.B. noch kostenlose Initialberatungen bzgl. klimafreundlicher Geschäftsreisen über das Projekt CO2meet verfügbar.
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